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Anforderung Briefwahlunterlagen WPR 2024

Am 6. Juni 2024 finden an der Universität Siegen die Wahlen zum Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal statt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie nachfolgend beim Wahlvorstand beantragen. 

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig:

  • Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.
     
  • Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder, die mit (*) gekennzeichnet sind, auszufüllen.
     
  • Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten.

Beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Ausfüllen Ihres Antrags zustimmen müssen.

 

Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Lit e DSGVO (Erhebung der Daten aufgrund von öffentlichem Interesse). Die Erhebung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erstellung und des Versands Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die Daten werden dazu ausschließlich an den Wahlvorstand der Wahlen zum Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal übermittelt.

Nach Beendigung des Wahlvorganges und Ablauf der Einspruchsfristen / Abschluss eines Einspruchsverfahrens werden Ihre Daten binnen eines Monats gelöscht (Ablauf der Aufbewahrungspflicht nach §22 WO-LPVG).

Nach DSGVO haben Sie Anspruch auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Weiter haben Sie ein Recht auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.

Ansprechpartner für Auskünfte ist der Vorsitzende des Wahlausschusses
Dr. Daniel Müller
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
E-Mail: wpr@personalrat.uni-siegen.de